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Technische Unterstützung
Herr Feldgebel
Mobil : 0176 - 247 648 39
Festnetz : 0621 - 81 91 16 28
Für Autohäuser und Werkstätten bieten wir Schulungen, die den Anforderungen von TÜV und Kfz- Innung entsprechen.
Hier erhalten Sie Informationen über alternative Kraftstoffe und Antriebe, Montage von Gasanlagen bei Fahrzeugen und Verkaufstechniken.
Die Berechtigung zur Durchführung der regelmäßig vorgeschriebenen Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gassystemprüfungen (GSP) für Autogasfahrzeuge ist Ziel des hier beschriebenen Lehrganges.
Die Gasanlagenprüfung (GAP)
Die GAP-Schulung ist Bestandteil der GSP-Schulung und wird am ersten Tag der kombinierten GAP/GSP-Lehrgänge durchgeführt. Die spätere Aufbauschulung von der GAP- auf die GSP-Schulung ist nicht möglich.
Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur von Fachkräften (abgeschlossene Lehre) oder hoch qualifizierten Personen (z.B. Meister, Techniker) durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können. Unterschriftsberechtigt sind aber nur die verantwortlichen Personen.*
Gasanlagenprüfungen müssen in folgenden Fällen durchgeführt werden:
Die Schulung wird auf Grundlage der GAP/GSP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Grundvoraussetzungen:
Fachkraft mit Abschlussprüfung als:
GAP - Schulung Inhalte:
1. Rechtliche Grundlagen
2. Technik der Gasanlagen
3. Praktisches Können
Zielgruppe: Kfz-Gesellen
Teilnehmerzahl: maximal 14 Teilnehmer
Die Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Nach dem Einbau eines nach ECE-R-115 genehmigten Gasnachrüstsystems muss die GSP immer durchgeführt werden. Dann ist eine weitere Abnahme nach § 19 bzw. § 21 StVZO nicht mehr erforderlich.
Die GSP kann nur von den Fahrzeugüberwachern (TÜV, DEKRA) oder anerkannten GSP-Werkstätten durchgeführt werden. Die Werkstätten müssen den Einbau jedoch selbst vorgenommen haben. Die GSP darf in anerkannten Werkstätten nur von verantwortlichen Personen Meistern oder Ingenieuren durchgeführt werden.
Die GSP beinhaltet alle Prüfpunkte der GAP. Ergänzend dazu muss geprüft werden, ob alle im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach ECE-R-115 definierten Bauteilen ordnungsgemäß verbaut wurden und ob das OBD- System und das Gemischaufbereitungssystem ordnungsgemäß funktionieren.
Die Schulung wird auf Grundlage der GAP/GSP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Grundvoraussetzungen:
GSP-Schulung Inhalte:
1. Rechtliche Grundlagen
2. Technik der Gasanlage
3. Praktisches Können
Zielgruppe: Kfz-Meister, Ingenieure, Techniker, Kfz-Gesellen
Teilnehmerzahl: maximal 14 Teilnehmer
Seminardauer: 3 Tage in Mannheim
* Unterschriftsberechtigt sind aber nur die verantwortlichen Personen.
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